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   VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743, AN 14 K 09.01205   

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https://dejure.org/2010,68097
VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743, AN 14 K 09.01205 (https://dejure.org/2010,68097)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743, AN 14 K 09.01205 (https://dejure.org/2010,68097)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. November 2010 - AN 14 K 08.01743, AN 14 K 09.01205 (https://dejure.org/2010,68097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erlaubnis zur Tagespflege; gebundener Rechtsanspruch; Voraussetzung der Geeignetheit; hier verneint mangels eines stabilen und belastbaren Familienlebens sowie mangels der Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08

    Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Der in § 43 Abs. 2 SGB VIII definierte Begriff der Eignung einer Pflegeperson stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen v. 2.9.2008 12 B 1224/08).

    Die Regelung der Erlaubnispflichtigkeit der Kindertagespflege nach § 43 Abs. 2 SGB VIII als solche ist verfassungsgemäß (OVG Nordrhein-Westfalen v. 2.9.2008 12 B 1224/08 m. w. N.).

    Es gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Pflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität, damit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet werden (OVG Nordrhein-Westfalen v. 2.9.2008 12 B 1224/08; vgl. auch OVG Lüneburg vom 4.6.2010 - 4 PA 144/10).

    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (OVG Nordrhein-Westfalen v. 2.9.2008 12 B 1224/08.

    Es geht nicht so sehr um mangelnde Erziehungsfähigkeit gegenüber ihren eigenen Kindern als solche, sondern vielmehr um die fehlende Fähigkeit der Klägerin zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik, was - wie eingangs dargelegt - zum Anforderungsprofil gehört, um die Eignung zur Tagespflegeperson bejahen zu können (OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.9.2008 12 B 1224/08).

  • VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 14 K 07.02077

    Tagespflege; Eignung der Tagespflegeperson; Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Gerade die unbeanstandete Betreuung von Tageskindern über Jahre hinweg sei jedoch in die Abwägung mit einzubeziehen (VG Ansbach PKH-Beschluss vom 11.3.2008 - Az. AN 14 K 07.02077), was die Beklagte hier offensichtlich unterlassen habe.

    Soweit die Klägerseite sich auf einen Prozesskostenhilfebeschluss der Kammer vom 11. März 2008 (AN 14 K 07.02077) beruft, ist bereits der Sachverhalt, der diesem Beschluss zu Grunde lag, mit dem des vorliegenden Falles nicht vergleichbar.

  • VGH Bayern, 19.05.2010 - 12 BV 09.2400

    Tätigkeit einer Scientologin in der Kinderbetreuung

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Denn es ist nicht nur das Recht der Eltern, am Geschehen in der Tagespflegestelle angemessen beteiligt zu werden, sondern auch eine pädagogische Notwendigkeit (BayVGH vom 31.5.2010 - 12 BV 09.2400 - m. w. N.) Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft muss die Tagespflegeperson für eine Mitgestaltung der Eltern offen sein (Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 43 RdNr. 20).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 130.97

    Rechtssatzwiderspruch bei Feststellung der Unwirksamkeit oder Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Dies gilt für die Annahme eines berechtigten Feststellungsinteresses sowohl im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, als auch im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO gleichermaßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.7.1998 - 2 B 130/97 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 9 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2010 - 4 PA 144/10

    Eignung eines Klägers mit einer psychischen Behinderung zur Kindertagespflege

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Es gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Pflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität, damit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet werden (OVG Nordrhein-Westfalen v. 2.9.2008 12 B 1224/08; vgl. auch OVG Lüneburg vom 4.6.2010 - 4 PA 144/10).
  • VG München, 29.04.2009 - M 18 K 09.668

    Keine hinreichenden Gründe zur Ablehnung der begehrten Erlaubnis zur

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Ob die in § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII aufgezählten Einzelaspekte der Eignung gegeben sind, hängt maßgeblich davon ab, ob aufgrund deren das Wohl der der Tagespflegeperson anvertrauten Minderjährigen nicht mehr gewährleistet ist, wobei eine derartige Bewertung anhand konkret nachweisbarer Tatsachen zu begründen ist (VG München vom 29.4.2009 - M 18 K 09.668).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2010 - AN 14 K 08.01743
    Ein Anrecht auf eine perfekte Kindheit gebe es nicht, insoweit werde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2010 (1 BvR 3747/09 NJW 2010, 2333) verwiesen.
  • VG Köln, 14.05.2012 - 26 K 6063/11

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tagespflege

    vgl. VG München, Urteil vom 5. Oktober 2011 - M 18 K 11.3478 -, Juris, Orientierungssatz und Rdnr. 48, 59; VG Ansbach, Urteil vom 18. November 2010, AM 14 K 08.01743, AN 14 K 09.01205 -, juris, Orientierungssatz und Rdnr. 44, 46.
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